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Ich stand in räumlichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person. Was muss ich nun tun?
In einem solchen Fall trifft den Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Hinweispflicht. Sie sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt und Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen - und zu Hause bleiben.