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Mein Arbeitgeber schließt den Betrieb, muss ich Urlaub nehmen?

Eine Anordnung von Urlaub dürfte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung nicht ohne weiteres möglich sein. Dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers unterfallen insbesondere Auftragsmangel bzw. Betriebsablaufstörungen – sei es durch selbst herbeigeführte oder von außen einwirkende Umstände. Liegt ein Fall des Betriebsrisikos vor, kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht einseitig festlegen.