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In welchen Fällen besteht kein Entschädigungsanspruch?

Keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall haben z. B.: 

  • Menschen, die auf Veranlassung des eigenen Arbeitgebers nicht zur Arbeit gehen
  • Menschen ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot oder Quarantäne, die aufgrund von Kita- oder Schulschließungen Kinder zu Hause betreuen müssen,
  • Menschen, die keinen Direktkontakt mit Corona-infizierten Menschen hatten und nur präventiv zu Hause bleiben.