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Sicherung des Lebensunterhalts bei Kurzarbeit

Wer aufgrund des vom Arbeitgeber beantragten Kurzarbeitergeldes oder anderer Maßnahmen im Zuge des Coronageschehens in Existenznöte zu geraten droht, kann sich an das Kommunale Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen wenden. 

Erreichbarkeit: 

E-Mail:  KJC-VR@lk-vr.de 

Telefonisch unter der 03831 357-3000 zu folgenden Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr bis 14:00 Uhr