Besuche, Familie und Reisen
Darf ich zum Aufsuchen meines Jagdreviers nach Mecklenburg-Vorpommern reisen?
Ja, Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind dürfen nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und auch hier übernachten.
Kann der Landkreis Ausnahmegenehmigungen für Reisen ausstellen?
Nein, der Landkreis Vorpommern-Rügen ist juristisch nicht ermächtigt, Ausnahmegenehmigungen von der Landesverordnung zu erteilen.
Sind Besuche in Krankenhäusern oder Reha-Kliniken momentan möglich?
Besuche von Personen in Kliniken, Reha- oder Vorsorgeeinrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen durch Besuchspersonen sind grundsätzlich wieder zulässig.
Alle Absprachen, unter anderem zu Häufigkeit und Dauer der Besuche, sollten generell direkt mit der Leitung oder Ihrem Ansprechpartner in der betreffenden Einrichtung geführt werden. Die Einrichtungen müssen Auflagen zum Infektionsschutz umsetzen und können daher Besucherströme zeitlich und räumlich lenken.