Finanzielles: Hilfen und Entschädigung
Gibt es finanzielle Unterstützung für kulturelle Einrichtungen?
Ja, die Landesregierung hat laut Pressemitteilung vom 7. April 2020 (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623280) einen 20 Millionen Euro schweren Schutzfond für Kultur bereit gestellt. Als zuwendungsfähig gelten Ausgaben für nur teilweisen oder nicht durchgeführten Betrieb der Einrichtung aufgrund der Schließung infolge behördlicher Anordnung. Darüber hinaus werden solche Ausgaben anerkannt, die im Zusammenhang mit der Schließung des Betriebs der Einrichtung stehen, z.B. Umbuchungskosten oder Stornokosten bzgl. ursprünglich zuwendungsfähiger Ausgaben.
Ausführliche Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier: Infoblatt Nr. 3 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623281)
Insolvenzrecht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwirft ein Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.
Landesregierung unterstützt polnische Pendler, Arbeitgeber sind antragsberechtigt
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Haupt-wohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar.
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreise-beschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können.
Pressemitteilung: https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=158828&processor=processor.sa.pressemitteilung
Informationen und Antragsunterlagen: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/
Steuerliche Entlastung
Unternehmen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen, z.B:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag (Anträge zur Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen sind hingegen an das kommunale Steueramt zu richten)
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen, um mit diesen bereits vorhandenen Instrumenten Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Im direkten Austausch mit Politik und Verwaltung fordert die IHK-Organisiation derzeit weitere Entlastungen. Dazu gehören insbesondere eine rasche und unbürokratische Anpassung der Vorauszahlungen auf Antrag der Unternehmen sowie die zinslose Stundung von Steuerzahlungen.
Wie will die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Auswirkungen auf die Wirtschaft abfedern?
Damit Sie die aktuellen Informationen direkt aus der Quelle erhalten klicken Sie bitte hier für dien FAQ-Katalog der Landesregierung. Unter dem Punkt "Wirtschaft" finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wirtschaftshilfe.