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Darf ich zum Aufsuchen meines Jagdreviers nach Mecklenburg-Vorpommern reisen?

Ja, Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern sind dürfen nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und auch hier übernachten.