Landesregierung unterstützt polnische Pendler, Arbeitgeber sind antragsberechtigt
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Haupt-wohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar.
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreise-beschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können.
Pressemitteilung: https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=158828&processor=processor.sa.pressemitteilung
Informationen und Antragsunterlagen: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/