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Online - Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen nun möglich, Umschreibungen online durchzuführen. Dazu zählen folgende Varianten:

  1. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit einen Kennzeichen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
  2. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit einen Kennzeichen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel
  3. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug in den Landkreis Vorpommern-Rügen ohne Kennzeichenwechsel
  4. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
  • bisheriges Kennzeichen wird übernommen

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    1. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    2. Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    3. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    4. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    5. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und muss innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I  und Teil II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände  und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

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