Online - Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen nun möglich, Umschreibungen online durchzuführen. Dazu zählen folgende Varianten:
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit einen Kennzeichen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit einen Kennzeichen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel
- Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug in den Landkreis Vorpommern-Rügen ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/
- bisheriges Kennzeichen wird übernommen
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
- Eingaben und Antragstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und muss innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.