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Dürfen Gottesdienste stattfinden? Welche Auflagen gelten?

Ja, laut Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) vom 8. Mai 2020 können Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und in ähnlichen Räumlichkeiten stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden sowie folgende Auflagen umgesetzt werden:

  • Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen,
  • Information der Teilnehmenden an der Zusammenkunft über gut sichtbare Aushänge und gegebenenfalls Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.