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Wie muss bei einem Infektionsverdacht in einem Lebensmittelbetrieb reagiert werden?
Generell gehören die Betriebe der Lebensmittelversorgung zur kritischen Infrastruktur. Daher ist die Aufrechterhaltung dieser Betriebe von hoher Priorität. Im Fall einer SARS-CoV-2-Infektion bei einer Person in einem solchen Betrieb werden individuelle Absprachen mit dem Gesundheitsamt getroffen. Im Vorfeld sollten die einzelnen Betriebe Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit intern prüfen.