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Welche Geschäfte dürfen jetzt wieder öffnen?

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen geöffnet werden. Ein Verkauf mittels Lieferdiensten oder Abholung bleibt gestattet.
Ffolgende Verkaufsstellen öffnen:

Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel,
Wochenmärkte,
Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte,
Apotheken,
Sanitätshäuser,
Drogerien,
Tankstellen,
Banken und Sparkassen,
Poststellen,
Reinigungen und Waschsalons,
Zeitungsverkauf,
Tabak- und Genusswaren,
Tierbedarfsmärkte,
Kfz-Händler,
Fahrradhändler,
Buchhandlungen,
Bau- und Gartenbaumärkte und Blumenläden.

In allen geöffneten Verkaufsstellen sind die gestiegenen Hygieneanforderungen einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen, dazu zählt v.a. der Mindestabstand und die dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

In Einkaufscentern sind die Zugangs-und Aufenthaltsbereiche von Verkaufsständen freizuhalten, außerdem haben deren Betreiberinnen und Betreiber an Eingängen und auf Verkehrsflächen Vorkehrungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu treffen.