Seiteninhalt

Dürfen Tierparks und Zoos wieder öffnen? Welche Auflagen gelten?

Ja, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische Gärten können inklusive der Innenbereiche wieder öffnen.
Die Spielplätze im Freien können lt. Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutzmaßnahmen vom 8. Mai 2020 geöffnet werden, wenn die Betreiberinnen oder Betreiber über ein von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigtes Konzept zur Nutzung und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln verfügen.

Hinweise für die Erstellung eines solchen Konzepts finden Sie hier.

Betreiber solcher Spielplätze können das Konzept zur Genehmigung an corona-fragen@lk-vr.de senden, es wird von hier aus zur Genehmigung an das Gesundheitsamt des Landkreises für die Prüfung und Genehmigung weitergeleitet.