Können Versammlungen im Freien stattfinden? Welche Auflagen gelten?
Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz mit bis zu 500 Teilnehmenden können stattfinden, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen (ausgenommen Personen desselben Hausstandes) gesichert ist, die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird.
Für Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz mit mehr als 500 Teilnehmenden, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde nach Herstellung des Einvernehmens mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der Anforderungen nach Satz 1 erteilt werden.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung folgendes Formular der Versammlungsbehörde:
Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften können unter freiem Himmel stattfinden, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gesichert ist und die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden.