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Welche Regelungen gelten nun für Veranstaltungen?

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, für Trauungen und Beisetzungen sowie für Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo. Zusammenkünfte, wie Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen, sind unzulässig.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte, wie Trauungen und Beisetzungen, sind im engsten Familienkreis unter Beachtung der gestiegenen Hygieneanforderungen und Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig.