Welche Regeln gelten für Dienstleistungsbetriebe?
Dienstleistungsbetriebe, Handwerksbetriebe sowie Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Verkauf können ihren Betrieb fortsetzen.
Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereichs (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie), soweit die Behandlungen medizinisch notwendig sind. Die gestiegenen Hygieneanforderungen sind einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sind geschlossen.
Laut dem MV-Plan der Landesregierung vom 16. April gilt weiterhin: Friseure dürfen Ihre Geschäfte ab 4. Mai 2020 wieder öffnen, allerdings gilt hier eine Mund-Nasen-Schutzpflicht. Es darf außerdem nur nach Terminvereinbarung gearbeitet werden.