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Muss in der Schülerbeförderung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?
Ja, in öffentlichen Verkehrsmitteln muss spätestens ab 27.04.2020 Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung. Für die Ausstattung mit einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung sind im Fall der Schülerinnen und Schüler die Eltern verantwortlich.