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Wer kann mitmachen?

  • Teilnahmeberechtigt sind Dorfgemeinschaften in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben (allgemein als Dörfer bezeichnet) bis zu 3.000 Einwohnern
  • Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3.000 Einwohnern
  • Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen oder Gemeindevertretungen ausgehen.