Ab dem 27.04.2020 fahren die Busse wieder nach dem regulären Fahrplan.
Landrat Dr. Stefan Kerth setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler.
Nach der am 15.04.2020 zwischen Bund und Ländern beschlossenen Grundsatzeinigung über die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen beriet am 16.04.2020 das Landeskabinett in Schwerin über die Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 27. April schrittweise den Schulbetrieb wieder aufnehmen.
Aus diesem Grund wird die Verkehrsgesellschaft Vorpommern- Rügen mbH (VVR) in ihrem gesamten Bediengebiet ab dem 27.04.2020 den regulären Betrieb laut Fahrplan wieder aufnehmen.
Es wird montags bis freitags grundsätzlich mit den geplanten Fahrplanleistungen und Buskapazitäten wie an Schultagen gefahren. Fahrplananpassungen können eventuell ermöglicht werden, dies setzt aber vorhergehende Abstimmungen zwischen Schulen und VVR voraus. Die aktuell bestehende Regelung, dass montags bis freitags wie an Ferientagen gefahren wird, entfällt ab dem 27.04.2020.]
Weiterhin sieht die Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV) vor, dass ab dem 27.04.2020 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht ist. Dies kann eine Alltagsmaske, ein Schal oder Tuch sein.
- Für das Bereitstellen der MNB sind die Fahrgäste und bei den Schüler*innen beziehungsweise die Eltern verantwortlich.. Das Tragen der MNB in den Bussen der VVR ist Pflicht und Bestandteil der Beförderungsbedingungen.
- Die Regelungen: kein Einstieg vorn / kein Fahrscheinverkauf im Bus / Absperrung der ersten Sitzreihen bleibe bestehen.
- Die eingeschränkte Nutzung der Sammelzeitkarten für Schüler*innen (Montag-Freitag nur bis 16:30 Uhr, am Wochenende keine Anerkennung) bleibt vorerst bestehen, da sie sich als ein wirksames Mittel zur Vermeidung von unnötigen und wissentlichen Spaßfahrten – oft auch in größeren Gruppen - bewährt hat.
Landrat Dr. Stefan Kerth setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler. „Am 27.4.2020 beginnt der Unterricht für die Abschlussklassen 12 und 10 an Gymnasien, Gesamtschulen und Regionalschulen sowie für die Abschlussklassen an den Beruflichen Schulen. Das betrifft allesamt junge Menschen, die vor Ihrer Berufsausbildung, ihrem Studium oder vor dem Start ins Berufsleben stehen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern, die in den nächsten Wochen nach ihnen auch wieder in den Schulen am Unterricht teilnehmen dürfen, gute Vorbilder sein. Sie wissen, das Hygiene- und Abstandsregeln in der Schule und auf dem Weg dorthin – auch für ihre eigene Gesundheit – absolut notwendig sind.“, so die Überzeugung des Landrates.