9. Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen
Das Bundesministerium der Finanzen hat steuerliche Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen erlassen, die Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene organisieren. Dies können sie nun unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck umsetzen. Der Status der Gemeinnützigkeit ist dadurch nicht gefährdet.
Die Regelungen gelten rückwirkend vom 01. März an bis zum 31.12.2020. https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/neuigkeiten/2020/steuerliche-erleichterungen-fuer-gemeinnuetzige-organisationen/index.html