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9. Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen

Das Bundesministerium der Finanzen hat steuerliche Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen erlassen, die Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene organisieren. Dies können sie nun unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck umsetzen. Der Status der Gemeinnützigkeit ist dadurch nicht gefährdet.

27.04.2020