Informationen für Soziale Einrichtungen, Vereine und Träger
Freiwillige Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege haben die Möglichkeit, bis zum 31. März 2021 ihre Anträge für das laufende Jahr zu stellen. Entsprechende Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen https://www.lk-vr.de/index.php?object=tx,3034.3&ModID=6&FID=2152.2890.1 zur Verfügung.
Über die Verteilung von Zuwendungen entscheidet nach Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich im August 2021der Kreisausschuss.
Gibt es Unterstützung für das Ehrenamt?
Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Es werden auch Hilfsangebote, z.B. Nachbarschaftsinitiativen unterstützt.
Weiter Informationen sowie den Antrag auf Soforthilfe finden Sie unter: https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe/
Sozialfonds - Finanzielle Landeshilfen für Soziale Angebote
Die Landesregierung hat am 21. April 2020 einen 20 Millionen Euro starken Sozialfonds zur Unterstützung für Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, bereit gestellt. Ziel ist es, das vielfältige Netzwerk für Familien, Seniorinnen und Senioren und Sporttreibende aufrecht zu erhalten.
Unterstützung erhalten können nun:
- Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)
- Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)
- Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)
- Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)
- Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)
- Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)
Über Zuwendungsempfänger und weiteres informieren die Pressemitteilung sowie der Internet-Auftritt des Sozialministeriums.