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Welche Regeln gelten für Campingplätze und ihre Gäste?

Seit dem 25. Mai 2020 dürfen wieder Personen beherbergt werden, die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in einem ande-ren Land der Bundesrepublik Deutschland haben. Es ist untersagt, Gäste zu beherbergen, denen nach § 5 eine Einreise oder ein Aufenthalt verboten ist. Die Betreiber sind ver-pflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren, falls nach Satz 3 eine Beherbergung nicht möglich ist.

Für Campingplätze und ähnliche Einrichtungen sind die Abstandsregeln und die gestei-gerten hygienischen Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen, zu beachten.

Details zu den Vorgaben finden Sie in den Schutzstandards für Campingbetriebe.

Spielplätze im Freien können lt. Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutzmaßnahmen vom 8. Mai 2020 geöffnet werden, wenn die Betreiberinnen oder Betreiber über ein von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigtes Konzept zur Nutzung und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln verfügen.

Hinweise für die Erstellung eines solchen Konzepts finden Sie hier.

Betreiber können das Konzept zur Genehmigung an corona-fragen@lk-vr.de senden, es wird von hier aus zur Genehmigung an das Gesundheitsamt des Landkreises für die Prüfung und Genehmigung weitergeleitet.

Ab dem 15. Juni 2020 gelten keine Kapazitätsbeschränkungen für Schlafgelegenheiten auf Campingplätzen mehr.