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Ab wann dürfen die Hochschulen für das Wintersemester 2020/21 mit dem Lehrbetrieb starten?

Laut Pressemitteilung des Bildungsministeriums können die Hochschulen ab dem 14. September 2020 mit dem Veranstaltungsbetrieb beginnen. Den konkreten Starttermin bestimmen die Hochschulen jeweils individuell.

Der Vorlesungsbeginn für die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzugang koordiniert wird, ist der 2. November 2020.