Museen und Ausstellungen
Ja, lt. Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutzmaßnahmen vom 8. Mai 2020 dürfen Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten inkl. der Außenanlagen wieder öffnen, wenn die bekannten Auflagen zur Hygiene sowie zu Einlass- und Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden.
Allgemeine Auflagen
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Einhaltung von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen;
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Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen;
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Intensive Reinigungsintervalle.
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Hygienemaßnahmen
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Die Zugänglichkeit der Räume erfolgt nach den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes.
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Für gegebenenfalls vorhandene Cafés u. ä. gelten die allgemeinen Regelungen zum Gastronomiebetrieb.
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Das Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
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Audioguides, Touchscreens, Hands-On-Stationen oder ähnliches sind entweder zu sperren oder nach jeder Nutzung bei Materialverträglichkeit zu desinfizieren. Die Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren ist sicherzustellen und die Einwirkzeit einzuhalten.
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Auf die Auslage von Ansichtsexemplaren ist zu verzichten.
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Wo möglich sollte auf bargeldlosen Zahlungsverkehr zurückgegriffen werden.
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Räumlichkeiten und Flure sollten, soweit konservatorisch vertretbar, mindestens 2-stündlich gelüftet (Stoßlüften) und täglich mit handelsüblichen Reinigungsmittel gereinigt werden.
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In den Sanitärräumlichkeiten ist der Zugang zu regeln. Zudem sind hinreichend Seifenspender und Papiertücher- und Stoffhandtuchspender vorzuhalten, der Bestand ist regelmäßig zu kontrollieren beziehungsweise deren Funktionstüchtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.
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Details regelt der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Mai 2020.