Seiteninhalt

Museen und Ausstellungen

Ja, lt. Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutzmaßnahmen vom 8. Mai 2020 dürfen Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten inkl. der Außenanlagen wieder öffnen, wenn die bekannten Auflagen zur Hygiene sowie zu Einlass- und Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden.


Allgemeine Auflagen

    1. Einhaltung von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen;

    2. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen;

    3. Intensive Reinigungsintervalle.

Hygienemaßnahmen

    1. Die Zugänglichkeit der Räume erfolgt nach den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes.

    2. Für gegebenenfalls vorhandene Cafés u. ä. gelten die allgemeinen Regelungen zum Gastronomiebetrieb.

    3. Das Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

    4. Audioguides, Touchscreens, Hands-On-Stationen oder ähnliches sind entweder zu sperren oder nach jeder Nutzung bei Materialverträglichkeit zu desinfizieren. Die Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren ist sicherzustellen und die Einwirkzeit einzuhalten.

    5. Auf die Auslage von Ansichtsexemplaren ist zu verzichten.

    6. Wo möglich sollte auf bargeldlosen Zahlungsverkehr zurückgegriffen werden.

    7. Räumlichkeiten und Flure sollten, soweit konservatorisch vertretbar, mindestens 2-stündlich gelüftet (Stoßlüften) und täglich mit handelsüblichen Reinigungsmittel gereinigt werden.

    8. In den Sanitärräumlichkeiten ist der Zugang zu regeln. Zudem sind hinreichend Seifenspender und Papiertücher- und Stoffhandtuchspender vorzuhalten, der Bestand ist regelmäßig zu kontrollieren beziehungsweise deren Funktionstüchtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.

Details regelt der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Mai 2020.