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Welche Kinder dürfen wann und wie lange wieder in die Kita gehen?

Zum 1. August 2020 werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet und in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. 

Es gilt dann der Förderumfang nach § 7 KiföG M-V ohne zeitliche Einschränkungen. Kinder mit einem Anspruch auf Ganztagsförderung können wieder eine Förderung in einem Umfang von 50 Wochenstunden beanspruchen und Kinder mit einem Teilzeitplatz in einem Umfang von 30 Wochenstunden. Die Notfallbetreuung ist dann nicht mehr erforderlich.