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Was ist an Stränden und Badestellen zu beachten?
An Naturstränden, Naturgewässern und frei angelegten öffentlichen Badestellen sind die Abstandsvorschriften einzuhalten und die gesteigerten hygienischen Anforderungen zu beachten. Die örtlich zuständige Ordnungsbehörde hat insofern erforderlich mit Hinweisschildern auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften hinzuweisen.