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Welche Landkreise gelten aktuell als Risikogebiete?

Grundsätzlich können Übernachtungsgäste aus allen Bundesländern wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen. Gemäß der gültigen Corona-Landesverordnung dürfen Beherbergungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungsgäste nicht unterbringen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommen, wo in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 war (Inzidenz_7T).  Das RKI kennzeichnet in seinem täglichen Lagebericht die Landkreise aus denen aktuell für die letzten sieben Tage viele Corona-Infektionen gemeldet werden.

Die Beherbergungsstätten benötigen diese Informationen für das Gäste-Management. Betreiber von Beherbergungsstätten sind verpflichtet, ihre Gäste spätestens einen Tag vor der Anreise auf ein bestehendes Reiseverbot hinzuweisen, wenn diese in einem derartig gekennzeichneten Landkreis / einer kreisfreie Stadt wohnen.

Unter obigem Link wird ein täglich aktualisierter Bericht veröffentlicht incl. der als Risikogebiet festgelegten Landkreise (mit PLZ der zugehörigen Orte).