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Sind private Feiern und Familienfeste wieder erlaubt?

Laut geltender Rechtsverordnung sind Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in der privaten Häuslichkeit und in privaten Einrichtungen und ähnlichen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen für einen Teilnehmerkreis von höchstens 50 Personen - bei gewichtigen familiären Anlässen, insbesondere Hochzeitsfeiern, Trauungen, Ehejubiläen, besondere Altersjubiläen, Jugendweihen, Beisetzungen und religiöse Festen bis zu 75 Personen -  unter Beachtung der gestiegenen Hygieneanforderungen zulässig. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in gastronomischen Einrichtungen als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten sind ebenfalls möglich.

Ab dem 10. Juli 2020 gilt: Buffets dürfen wieder angeboten werden und das Tanzen ist laut Landesverordnung bei diesen Veranstaltungen erlaubt.