Veranstaltungen und Versammlungen
Dürfen Gottesdienste stattfinden? Welche Auflagen gelten?
Ja, laut Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) vom 8. Mai 2020 können Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und in ähnlichen Räumlichkeiten stattfinden, wenn die gestiegenen Hygieneanforderungen eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für alle Anwesenden sowie folgende Auflagen umgesetzt werden:
- Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für alle Anwesenden, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen,
- Information der Teilnehmenden an der Zusammenkunft über gut sichtbare Aushänge und gegebenenfalls Ansprache über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
"1700 Jahre jüdisches Leben in Stralsund"
Am 13. Februar um 12.00 gedenken die beiden Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Bernhard sowie der Bund der Deutschen Katholischen Jugend Berlin der Jüdinnen und Juden, die in der Nacht vom 12. zum 13. Februar 1940 aus Stralsund in den Osten deportiert wurden. In einem Ökumenischen Gedenkgottesdienst wird der Menschen gedacht, die Bürger*innen der Hansestadt waren und seit vielen Jahren den Repressionen einer unmenschlichen Gewaltherrschaft ausgesetzt waren.
Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass die Erinnerung wach gehalten wird und solch ein System nie wieder Platz in unserer Gesellschaft finden darf.
Unter den 34 Namen befindet sich auch Martha Cohn, die 1868 im heutigen Naklo (Polen) geboren wurde. Sie lebte mit ihrer Familie in der Mönchstraße 37, wo sich auch ihrGeschäft für Herrengaderobe befand, welches sie nach dem Tod ihres Mannes weiterführte. Martin, einer ihrer Söhne, war für kurze Zeit Arzt in Stralsund, bevor er die Zulassung durch die Gesetze der nationalsozialistischen Regierung verlor. Im Zuge der Reichspogromnacht 1938 verloren sie ihre gesamte Existenzgrundlage und wurden in der ersten Deportationswelle aus Stralsund nach Stettin/Lubin gebracht. Die gesamte Familie verlor noch im Jahre 1940 ihr Leben. Doch ihre Geschichte bleibt nicht vergessen. So erinnern seit 2008 vor ihrem alten Wohnhaus Stolpersteine von dem Berliner Künstler Gunter Demnig.
Musikalisch wird das Gedenken untermalt von Friederike Fechner (Cello), Anton Werner (Klavier) und der Klezmer Band „Querbeet“ aus Stralsund.
Wer sich dem Gedenken anschließen möchte, kann sich denLivestream auf youtube ansehen, welcher aus der katholischen Kirche Heilige Dreifaltigkeit in Stralsund ausgesendet wird. Der Link ist zu finden unter: www.bdkj-berlin.de/themen/shalom-judisches-leben/
Mit diesem Gottesdienst beginnt für den BDKJ Berlin eine Reihe von Veranstaltungen in 2021, welche sich auf das Gedenkjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ beziehen. Unter anderem wird es vom 23. bis 29. August im Bürgergarten in Stralsund jüdische Filmtage geben, in denen jüdisches Leben heute gezeigt wird bzw. jüdische Filmemacher finden hier Platz. Währenddessen gibt es einen jüdischen Imbiss, in dem nicht nur die Esskultur präsentiert wird, sondern auch jüdische Kultur durch den Magen geht. Ab dem 31. Oktober bis Jahresende wird die Wanderausstellung „Un-er-setz-bar“ vom Erinnerungsort Topf & Söhne aus Erfurt in der Kulturkirche St. Jakobi gezeigt.
Das Zeugnis der letzten Überlebenden nationalsozialistischer Vernichtung birgt eine große Chance. Ihre Botschaft – die Grundsolidarität des Menschen mit dem Menschen – ist die Substanz für eine weltoffene, menschliche Zukunft. Die Ausstellung ist fünf Überlebenden und ihren Familien gewidmet. Ihr Leben bezeugt verschiedene Dimensionen der nationalsozialistischen Verfolgung, des Widerstands und der Rettung. Eigens für die Ausstellung geführte Filminterviews und Fotografien berichten von der Kindheit, den Lagererfahrungen und dem Schicksal der Familien. In der Ausstellung formulieren die Überlebenden ihr Vermächtnis an die nachfolgenden Generationen.
Können Versammlungen im Freien stattfinden? Welche Auflagen gelten?
Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz mit bis zu 500 Teilnehmenden können stattfinden, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen (ausgenommen Personen desselben Hausstandes) gesichert ist, die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird.
Für Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz mit mehr als 500 Teilnehmenden, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde nach Herstellung des Einvernehmens mit der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der Anforderungen nach Satz 1 erteilt werden.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung folgendes Formular der Versammlungsbehörde:
Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften können unter freiem Himmel stattfinden, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gesichert ist und die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden.
Sind private Feiern und Familienfeste wieder erlaubt?
Laut geltender Rechtsverordnung sind Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in der privaten Häuslichkeit und in privaten Einrichtungen und ähnlichen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen für einen Teilnehmerkreis von höchstens 50 Personen - bei gewichtigen familiären Anlässen, insbesondere Hochzeitsfeiern, Trauungen, Ehejubiläen, besondere Altersjubiläen, Jugendweihen, Beisetzungen und religiöse Festen bis zu 75 Personen - unter Beachtung der gestiegenen Hygieneanforderungen zulässig. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in gastronomischen Einrichtungen als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten sind ebenfalls möglich.
Ab dem 10. Juli 2020 gilt: Buffets dürfen wieder angeboten werden und das Tanzen ist laut Landesverordnung bei diesen Veranstaltungen erlaubt.