KITAS und Kindertagespflegestätten
Informationen für KITA-Leitungen und -Träger / Kindertagespflegepersonen
Ab dem 1. August 2020 wird der Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder stattfinden.
Umfangreiche Hygienehinweise zum Schutz der Beschäftigen und Kinder sowie Antworten auf Fragen zur neuen Corona-Kindertagesförderungsverordnung (gültig ab dem 1. August 2020) stellt das Sozialministerium auf seiner Homepage zur Verfügung. Folgen Sie dazu diesem Link.
Aktuelle Hinweise und Aufforderungen des Fachdienstes Jugend des Landkreises Vorpommern-Rügen:
Formulare des Fachdienstes Jugend des Landkreises Vorpommern-Rügen:
Hygienehinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V
Pädagogische Empfehlungen und weitere FAQ
Rundbrief des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
- Rundbrief Nr. 10 Hygienehinweise und pädagogische Empfehlungen vom 14. Mai 2020
- Anlage 1 Hygienehinweise Corona Stand 14. Mai 2020
- Anlage 2 Pädagogische Empfehlungen für die Kindertagesförderung vom 14. Mai 2020
- Zum Rundbrief Nr. 8 “Öffnung der Kindertagespflege“ vom 08. Mai 2020
- zum Rundbrief Nr. 5 “Aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Notfallbetreuung in den Einrichtungen der Kindertagesförderung“ vom 01. April 2020
- zum Rundbrief Nr. 4 “Erfordernisse der Anwesenheit von Personal in den Einrichtungen der Kindertageförderung während der Notfallbetreuung“ vom 19. März 2020
Müssen Eltern der Kita oder dem Hort gegenüber täglich bestätigen, dass Ihre Kinder gesund sind?
Nein, das Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Rügen hat die Kita-Leitungen und Träger am 27. Mai 2020 darüber informiert, dass die tägliche Dokumentation und Bestätigung der Gesundheit des Kindes beim Abgeben nicht mehr notwendig ist. Zur Entlastung der Einrichtungen und der Eltern ist die »Erklärung und Verpflichtung Gesundheitsbestätigung« aufgesetzt worden, die Ihnen die Einrichtung, in der Ihr Kind betreut wird, zur Verfügung stellt. Damit brauchen die Eltern nicht mehr täglich Bögen unterzeichnen, sind jedoch verpflichtet Erkrankungen des Kindes dann tagaktuell zu melden.
Welche Kinder dürfen wann und wie lange wieder in die Kita gehen?
Zum 1. August 2020 werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet und in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.
Es gilt dann der Förderumfang nach § 7 KiföG M-V ohne zeitliche Einschränkungen. Kinder mit einem Anspruch auf Ganztagsförderung können wieder eine Förderung in einem Umfang von 50 Wochenstunden beanspruchen und Kinder mit einem Teilzeitplatz in einem Umfang von 30 Wochenstunden. Die Notfallbetreuung ist dann nicht mehr erforderlich.
Wie sollten sich Eltern, Schulen und KITAS verhalten, wenn ein Kind Symptome hat?
Seit August sind die Kitas und Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern aber weiterhin oberste Priorität hat, hat das Sozialministerium ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei Auftreten von allgemeinen oder COVID-19 zu vereinbarende Symptomen bei Kindern veröffentlich. Diese Handlungsempfehlungen können Sie hier nachlesen: