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Weniger Bürokratie im Kita-Alltag

Erklärung und Verpflichtung - Gesundheitsbestätigung

Statt einer täglich von den Eltern in den Kitas auszufüllenden Erklärung über gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Kontakte zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person kann diese Prozedere nun einmalig - sozusagen bis auf Widerruf - erfolgen.

Das Jugend- und das Gesundheitsamt des Landkreises haben gemeinsam das Formular „Erklärung und Verpflichtung - Gesundheitsbestätigung“ entwickelt und den Kitas dessen Nutzung empfohlen.

Die „Erklärung und Verpflichtung - Gesundheitsbestätigung“ sollen die Eltern nur noch einmal abgeben. Allerdings verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift den Kitas gegenüber stets tagesaktuell Veränderungen wie gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Kontakte zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz zu melden.

28.05.2020