Unterstützung und Aufrechterhaltung sozialer Angebote.
Rechtzeitig Anträge stellen!
Mit Landeshilfen in Höhe von insgesamt 20 Millionen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat zur Erstkontaktaufnahme eine Mailadresse eingerichtet:
Sozialer-Schutzfonds@lagus.mv-regierung.de
Dies sind die Säulen des Sozialfonds:
Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungen
Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie
Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien
Säule 4: Sportvereine und Sportverbände
Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen
Säule 6: Soziale Handlungsreserve
Informationen zu den Säulen
Säule 1:
- Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)
- Volumen: 0,5 Mio. Euro
- Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.
Säule 2:
- Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)
- Volumen: 3,5 Mio. Euro
- Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.
Säule 3:
- Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)
- Volumen: 3,5 Mio. Euro
- Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime
Säule 4:
- Sportvereine und Sportverbände (Antragstellung über das LFI und den Landessportbund MV)
- Volumen: 3,5 Mio. Euro
- Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportverbände
- Antragstellung ist bis zum 31.08.2020 möglich
Säule 5:
- Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragstellung über die Ehrenamtsstiftung)
- Volumen: 5,0 Mio. Euro
- Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen
- Anträge können bis 31.08.2020 bei der Ehrenamtsstiftung gestellt werden
- Angaben zur beantragten Unterstützung im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro
Säule 6:
- Soziale Handlungsreserve (Antragstellung über das LAGuS)
- Volumen: 4,0 Mio. Euro
- Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.