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Bars und Kneipen

Ja, gemäß aktueller Verordnung der Landesregierung dürfen auch Bars und Schankwirtschaften unter Auflagen wieder öffnen. Ab dem 10. Juli 2020 ist die Bewirtung von Gästen im Zeitraum von 6 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages zulässig.