Sind Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt?
Ja, es gilt die 3. Corona-JugVOÄndVO MV, die Erleichterungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendreisen vorsieht, wie z.B.:
Das Abstandsgebot gilt nur noch eingeschränkt. Vom Mindestabstandes von 1,5 Metern kann abgewichen werden, wenn die Teilnehmenden für die Dauer der Reise eine feste Bezugsgruppe bilden. Dies gilt auch in Schlafräumen, bei der Verpflegung, in Gemeinschaftsräumen sowie bei Gruppenaktivitäten. Dennoch sollen nach Möglichkeit bei allen Aktivitäten von räumlichen Auflockerungen der Gruppen Gebrauch gemacht werden, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Zwischen verschiedenen Bezugsgruppen soll jedoch ein ausreichender Abstand eingehalten werden, insbesondere, wenn sie aus unterschiedlichen Bundesländern kommen.
Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht für Teilnehmende an Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch für Betreuerinnen und Betreuer, in der genannten Bezugsgruppenkonstellation grundsätzlich nicht. Lediglich im ÖPNV, im Einzelhandel und wenn der Mindestabstand zwischen den Bezugsgruppen im Ausnahmefall nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstuhl oder bei der Essensausgabe), getragen werden.
Die maximal Gruppengröße von 30 Kindern sollte nach Möglichkeit nicht ausgeschöpft werden. Kleinere Gruppen sind grundsätzlich vorzugswürdig.
Weitere Antworten sowie die aktualisierten Hygiene- und Schutzmaßnahmen des Sozialministeriums finden Sie hier.