Wo kann die Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige beantragt werden?
Für besondere Belastungen infolge der Corona-Pandemie können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine pauschale Prämie von 500,00 Euro je betreute Person erhalten. Die Antragstellung muss beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGUS) erfolgen.
Diese sogenannte Anerkennungsprämie für Angehörige von Menschen mit Behinderung und pflegebedürftiger Personen wird im Rahmen des Sozialfonds (Säule 6.2) der Landesregierung zur Verfügung gestellt.
Die Prämie können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in M-V haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie das Antragsformular finden Sie hier.