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Wie wird eine Quarantäne-Anordnung bei nicht erkrankten Urlaubern (Kontaktpersonen) durchgesetzt?

Wenn Personen, die sich aktuell in unserem Landkreis im Urlaub befinden, vom Gesundheitsamt an ihrem Heimatort als Kontaktpersonen einer mit Covid-19 infizierten Person ermittelt werden, wird das Gesundheitsamt Vorpommern-Rügen darüber informiert und nimmt umgehend Kontakt mit der Person auf und informiert über die notwendige Quarantäne-Anordnung und die damit verbundenen Pflichten. Die Personen sollen dann umgehend und direkt an ihren Heimatort zurückkehren und sich dort in Isolation begeben. 

Personen, für die an ihrem Heimatort eine Quarantäne angeordnet worden ist, müssen diese auch dort verbringen und dürfen nicht nach Vorpommern-Rügen reisen (z.B. in einen angemietete Ferienwohnung), um dort die Quarantäne zu verbringen. Solche Reisende werden durch unser Gesundheitsamt abgewiesen.

Für die Fahrt in den Heimartort ist folgendes zu beachten:

    • Der Vermieter des Ferienquartiers ist zu informieren und das Ferienquartier ist mit dem Gepäck umgehend zu verlassen.
    • Die Fahrt hat auf direkten Weg mit dem eigenen PKW zu erfolgen. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zu benutzen (z. B. Bus, Bahn, Zug).
    • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Fahrzeuges.
    • Bei erforderlichen Pausen sind möglichst keine öffentlichen Rastplätze anzufahren, an denen es zu Kontakten mit Dritten kommen kann.
    • Bei Verlassen des Fahrzeuges sollte ein Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen außerhalb der Fahrgemeinschaft gehalten werden.
    • Bei Kontakt mit Ordnungsbehörden, der Polizei oder medizinischen Personal, sind diese darauf hinzuweisen, dass sie als Kontaktperson, bzw. positiv an Covid-19 Getestete/Getesteter festgestellt worden sind.
    • Das zuständige Gesundheitsamt ist von der Ankunft am Wohnort zu informieren.