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Dürfen Urlauber aus Risikogebieten beherbergt werden, wenn Sie einen negativen Test vorweisen können?

Nein, es ist laut Landesverordnung ein ärztliches Zeugnis gefordert, das sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat höchstens 48 Stunden vor Einreise nach MV durchgeführt wurde. D.h. die Durchführung des Tests darf bei Einreise nach MV nicht länger als 48 Stunden her und der Befund sollte im ärztlichen Zeugnis berücksichtigt sein.  

Die Zeitschienen für Laborbefunde sind in Gegenden mit hohem Infektionsgeschehen häufig länger, der Landkreis Vorpommern-Rügen mit seinem Gesundheitsamt hat aber keinen Ermessensspielraum gegenüber der Verordnung der Landesregierung. Ausnahmeregelungen können daher mangels rechtlicher Ermächtigung nicht gewährt werden.