Gilt in Schulen eine Maskenpflicht?
Ab Mittwoch, dem 5. August 2020 müssen alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Während des Unterrichts, in den Klassen-, Kurs- oder Arbeitsräumen muss keine Maske getragen werden. Unverändert gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Schülerbeförderung, zudem sind Schülerinnen und Schüler angehalten, auf dem Weg zum Schulbus und beim Warten an der Haltestelle ebenfalls eine Maske zu tragen.