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Pflichten bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet

14-tägige Quarantäne und Meldung beim Gesundheitsamt laut Verordnung verpflichtend

Aus gegebenem Anlass möchte das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen auf die bestehende Quarantänepflicht für alle Personen mit erstem Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hinweisen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Rückkehrer aus durch das RKI ausgewiesenen inländischen oder ausländischen Risikogebieten haben sich laut bestehender Quarantäne-Verordnung nach ihrer Rückkehr unverzüglich und für die Dauer von 14 Tagen in häusliche Isolation zu begeben. Zudem besteht die Pflicht einer Meldung beim Gesundheitsamt. Meldungen an das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen sind per E-Mail an FD33@lk-vr.de vorzunehmen. Das Team des Gesundheitsamtes informiert dann über alle weiteren Schritte. Das Gesundheitsamt ist außerdem während der Quarantäne unverzüglich zu informieren, sollten sich Symptome, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen, entwickeln. Bei einem negativen Testergebnis an Tag 5-7 nach der Einreise kann die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.