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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zum 01.08.2020 in Kraft

Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" ist nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger zum 1.8.2020 in Kraft getreten. Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die trotz der Pandemie (weiter) ausbilden. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.

410 Mio. € der insgesamt zur Verfügung stehenden 500 Mio. € können für Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden. Dies sind insbesondere:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 € bzw. 3.000 € für Betriebe, die ihr Ausbildungsni-veau halten bzw. erhöhen, obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat,
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 % der Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit geschickt,
  • Übernahmeprämien in Höhe von 3.000 € an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.

Die Administration des Programms wurde der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Antragsunterlagen für die Arbeitgeber sollen in Kürze auf der Internetseite hier zur Verfügung stehen.

Das Programm endet am 30.6.2021.

Autor: Geschäftsführung Arbeitsbündnis Jugend und Beruf, 11.08.2020 
Quelle: Deutscher Landkreistag