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Muss man sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet selbst beim Gesundheitsamt melden?

Jeder, der sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und muss sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und die Aufenthaltsadresse angeben. Falls im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug bei der Einreise aus einem Risikogebiet Aussteigekarten verteilt wurden, genügt es, die Aussteigekarte auszufüllen und beim Beförderer abzugeben.