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Müssen sich alle Einreisenden aus Risikogebieten testen lassen?

Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG ein ärztliches Zeugnis basierend auf einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen haben, welches auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle nachzuweisen ist. Dieser Test darf nicht älter als 48 h vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

Reisende aus Risikogebieten, die keinen Test nachweisen können, müssen sich bei Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.

Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall von den zuständigen Gesundheitsämtern.