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FAQ Hausmüll

Wie melde ich meinen Restabfallbehälter an?

Der Restabfallbehälter kann ausschließlich schriftlich beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen unter Angabe Ihrer Anschrift und der gewünschten Größe des Restabfallbehälters jeweils zum vollen Monat vom Grundstückseigentümer oder -verwalter bestellt werden. Entweder senden Sie uns das An-, Um- und Abmeldeformular per E-Mail, per Fax: 03831 27882-90 oder per Post: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen, Rostocker Chaussee 46 a, 18437 Stralsund oder Sie senden uns Ihre Bestellung formlos über einen der genannten Wege.

Wenn Ihnen ein Vertrag über den Kauf des Grundstückes vorliegt, lassen Sie uns bitte die Seite, auf der Verkäufer und Käufer benannt sind, in Kopie zukommen. Teilen Sie uns dazu bitte das Datum des Eigentumsüberganges mit. 

Wird Ihr Grundstück fremdverwaltet, senden Sie uns bitte auch eine Verwaltervollmacht zu.

Wie kann ich meinen Restabfallbehälter tauschen?

Der Tausch eines Restabfallbehälters kann ausschließlich schriftlich beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen unter Angabe Ihrer Anschrift und der gewünschten Größe des Restabfallbehälters jeweils zum vollen Monat vom Grundstückseigentümer oder -verwalter bestellt werden. Entweder senden Sie uns das An-, Um- und Abmeldeformular per E-Mail, per Fax: 03831 27882-90 oder per Post: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen, Rostocker Chaussee 46 a, 18437 Stralsund oder Sie senden uns Ihre Bestellung formlos über einen der genannten Wege.

Wie melde ich meinen Restabfallbehälter ab?

Der Restabfallbehälter kann ausschließlich schriftlich beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen unter Angabe Ihrer Anschrift  jeweils zum vollen Monat vom Grundstückseigentümer oder -verwalter abgemeldet werden. Entweder senden Sie uns das An-, Um- und Abmeldeformular per E-Mail, per Fax: 03831 27882-90 oder per Post: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen, Rostocker Chaussee 46 a, 18437 Stralsund oder Sie senden uns Ihre Abmeldung formlos über einen der genannten Wege. 

Wenn Ihnen ein Vertrag über den Verkauf des Grundstückes vorliegt, lassen Sie uns bitte die Seite, auf der Verkäufer und Käufer benannt sind in Kopie zukommen. Teilen Sie uns dazu bitte das Datum des Eigentumsüberganges mit.