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Landkreis bietet neues Onlineverfahren für die Fahrzeugzulassung an

Was ist für die Nutzung des Onlinedienstes erforderlich?

Zulassung
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Bereits in 22 Fällen haben Bürger ihr Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt, auf einen anderen Halter bzw. aus einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben, wieder zugelassen bzw. sogar ein Fahrzeug neu zugelassen. Völlig ohne Wartezeit in der Behörde und von zu Hause aus. Zweimal haben Fahrzeuginhaber nach Wohnortwechsel innerhalb des Landkreises auch über den Onlineservice die Adresse geändert.

Bürgerinnen und Bürger können seit April 2020 als Privatpersonen im Landkreis Vorpommern-Rügen ihr Fahrzeug online zulassen. Dieser Service ist überall mit einem Internetzugang rund um die Uhr erreichbar.

Das i-Kfz-Angebot bietet neben der Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung eines Kfz mit Kennzeichenwechsel auch die Umschreibung eines Kfz ohne Kennzeichenwechsel, die Außerbetriebsetzung sowie die Adressänderungen an. In den drei letztgenannten Fällen kann das Fahrzeug unmittelbar nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens einschließlich Ausdruck des Zulassungsbescheids in Betrieb gesetzt werden.  Bei der Neu- und Wiederzulassung sowie der Umschreibung eines Kfz mit Kennzeichenwechsel müssen Sie nach dem internetbasierten Verfahren noch warten, bis die Zulassungsbehörde Ihnen den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Plakettenträger für die Stempelplaketten für  die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt hat.

Wie funktioniert es für den Zulassungsbezirk des Landkreises?

Sie gehen auf die Internetseite des Landkreises

https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Onlinedienste/Online-Zulassungsdienst/

Dort können Sie sich vor Nutzung des Online-Zulassungsdienstes über die Voraussetzungen und den Ablauf informieren.

Oder Sie öffnen direkt den Link https://ikfz.lk-vr.de/ 

Was ist für die Nutzung des Onlinedienstes erforderlich?

Um die neuen Onlinedienste nutzen zu können, wird, um sich gegenüber der Zulassungsstelle zu identifizieren, ein elektronisch lesbarer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät oder alternativ die „AusweisApp2“ für Android benötigt. Soll ein Antrag oder Vorgang für ein Kfz durchgeführt werden, das bereits zugelassen war oder ist, muss die letzte Zulassung dieses Kfz nach dem 1. Januar 2015 erfolgt sein. In Abhängigkeit von der Antragsart und vom Zulassungsstatus des betreffenden Fahrzeugs werden neben den allgemeinen Fahrzeugdaten (Fahrzeug-Ident-Nummer, Kennzeichen etc.) weitere Unterlagen und Informationen benötigt.

Wichtige Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung und wie die An-, Um-, sowie Abmeldung online funktioniert, finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

19.08.2020