Wie ist der Ablauf, wenn ich als Einwohner aus einem Risikogebiet nach MV zurückkehre?
Rückkehr aus einem Risikogebiet im Ausland
Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland:
- Sie sind verpflichtet, sich 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.
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Füllen Sie die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de aus.
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Die erhaltene Bestätigung muss bei der Einreise bei sich getragen werden.
Nach der Einreise:
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Selbstständige Absonderung in die häusliche Isolation für die Dauer von 10 Tagen.
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Meldung beim örtlichen Gesundheitsamt per E-Mail unter fd33@lk-vr.de nur wenn die digitale Einreiseanmeldung (vor der Einreise) nicht möglich war.
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Kontaktaufnahme unseres Gesundheitsamtes mit Ihnen: Sie erhalten alle wichtigen Informationen zu Absonderung und haben die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.
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Möglichkeit einer Verkürzung der Absonderung durch einen negativen Testbefund ab dem 5. Tag nach der Einreise, hierfür:
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Kontaktaufnahme mit einem niedergelassenen Mediziner für die Testung oder
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einem Testlabor (z.B. IMD Labor in Greifswald oder Rostock)
- Wer keinen Hausarzt hat, kann sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter 116 117 wenden. Dort wird eine Übersicht über niedergelassene Ärzte geführt, die in ihren Praxen Testungen auf Covid-19-Infektionen vornehmen.
- Wer keinen Hausarzt hat, kann sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter 116 117 wenden. Dort wird eine Übersicht über niedergelassene Ärzte geführt, die in ihren Praxen Testungen auf Covid-19-Infektionen vornehmen.
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Bei Positivbefund: Quarantäne dauert an, weitere Schritte besprechen Ihr Hausarzt und unser Gesundheitsamt mit Ihnen.
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Bei Negativbefund: Sie erhalten den Befund durch den Hausarzt oder vom Labor und sind dann aus der Quarantäne entlassen. Das ärztliche Zeugnis zum Negativbefund muss für mindestens 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Rückkehr aus einem Risikogebiet der Bundesrepublik Deutschland
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Wenn Sie aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in Deutschland zurückkehren, in dem zum Zeitpunkt der Einreise die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut je 100.000 Einwohner 200 oder höher ist, müssen Sie sich unverzüglich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Eine Verkürzung der Quarantänezeit ist mit einer negativen Testung frühestens 5 Tage nach Einreise möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Rückkehrer, die in diesen Hochrisikogebieten ihre Kernfamilie besucht, ihr Sorge- oder Umgangsrecht wahrgenommen haben oder sich zu Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz begeben.
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Sollten Sie aus einem inländischen Risikogebiet mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 200 zurückkehren und typische Symptome für eine Covid-19-Infektion aufweisen, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Dieser wird Ihnen weitere Handlungsanweisungen geben.