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Welche Veranstaltungen sind momentan zulässig?

Laut Corona-Lockerungsverordnung der Landesregierung (§8 (5)) sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 200 Personen teilnehmen, sowie Veranstaltungen unter freiem Himmel, an denen maximal 500 Personen teilnehmen, zulässig. Größere Konzerte, Dorf,-Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmesveranstaltungen sowie Volksfeste, größere Konzerte und Festivals sowie alle Großveranstaltungen sind weiterhin untersagt.

Es sind die Auflagen gemäß Anlage 40 der Corona-Lockerungs-Verordnung einzuhalten.