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Sind private Feiern erlaubt? Worauf ist zu achten?

Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in der privaten Häuslichkeit und in privaten Einrichtungen und ähnlichen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen sind für einen Teilnehmerkreis von höchstens 50 Personen zulässig. Bei gewichtigen familiären Anlässen, wie insbesondere Hochzeiten, Ehejubiläen, besonderen Altersjubiläen, Jugendweihen und religiösen Festen, sind diese Zusammenkünfte mit bis zu 75 Personen zulässig.

Es sind die Auflagen gemäß Anlage 42 der Corona-Lockerungs-Verordnung einzuhalten.