Dürfen Eltern mit ihren unter Quarantäne stehenden Kindern zuhause blieben? Gibt es Entgeltersatz?
Wenn Kinder aufgrund von Infektionsgeschehen oder Quarantäneanordnungen Kita oder Schule nicht besuchen können, müssen Sie von einem Elternteil zuhause betreut werden. Es muss dann zunächst geprüft werden, ob die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office besteht, Urlaub oder Zeitguthaben genommen werden kann. Wo keine dieser Möglichkeiten greift, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen verpflichtet, kann aber einen Antrag auf Erstattung dieser Lohn- und Gehaltskosten beim LAGuS-MV (die sog. Elternentschädigung) stellen.
Alle Details zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt.