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Aufstallungspflicht für Geflügel wird auf den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen ausgeweitet

Nach dem Geflügelpestausbruch bei einem Mäusebussard am 30.10.2020 musste bei weiteren 19 Wildvögeln der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt werden. Dabei wurden mehrere Subtypen des Erregers festgestellt. Neben den Subtypen H5N5 und H5N8 wurde auch der Subtyp H5N1 festgestellt, der bei dem Geflügelpestgeschehen im Jahr 2006 bei zahlreichen Wildvögeln auf Rügen nachgewiesen wurde und unter bestimmten Umständen auf den Menschen übertragen werden kann.

Aufgrund der zahlreichen Nachweise Geflügelpest positiver Wildvögel im Landkreis Vorpommern-Rügen hat Landrat Dr. Stefan Kerth ab sofort für den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Übertragung des Geflügelpesterregers angeordnet. Die entsprechende Änderung der derzeit geltenden Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht kann auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Rügen unter https://www.lk-vr.de/Hinweise/Geflügelpest.de eingesehen werden.

 

07.11.2020