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Coronainfektionen an Schulen

Hygieneregeln und Hinweise für die häusliche Isolation

Die Einhaltung von Hygieneregeln ist zur Eindämmung der Virus-Übertragung unverzichtbar. Insbesondere, wenn sich einzelne Personen in einem Haushalt in Quarantäne befinden, ist eine strenge Hygiene wichtig. Was Sie in dieser Zeit beachten müssen, finden Sie in den folgenden Übersichten zusammengestellt. 


Fragen und Antworten

Ich bin in Quarantäne gesetzt worden. Was muss ich beachten?

Es gilt für Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen der Atemwegserkrankung COVID-19 / Übertragung von SARS-CoV-2 - Absonderung und Kontaktpersonenmanagement - mit der 2. Änderung

  • Häusliche Isolation

Sie dürfen für die Zeit der angeordneten Quarantäne Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen und keinen Besuch empfangen. Separieren Sie sich auch im eigenen Haushalt von anderen Personen soweit es möglich ist. Achten Sie auf die Einhaltung der Hygieneregeln im Haushalt und tragen Sie in gemeinsam genutzten Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Beobachtung durch das Gesundheitsamt

Sie haben die Befragung über alle Ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände oder Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch das Gesundheitsamt zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten. Sie müssen zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen (für die zurückliegenden Tage bitte, soweit Sie sich erinnern). 


Sollten Sie Symptome entwickeln oder medizinische Hilfe benötigen, informieren Sie bitte telefonisch die Praxis/ das Krankenhaus/ die Rettungsleitstelle, dass Sie eine Kontaktperson einer Person sind, die mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert ist.

Ein Familienmitglied ist in Quarantäne. Was müssen wir zuhause beachten?

Eine Quarantäne-Anordnung für ein Familien- bzw. Haushaltsmitglied bedeutet, dass nur diese Person krankheitsverdächtig ist. Für die anderen Familien-/Haushaltsmitglieder gilt dies nicht und somit müssen sie sich nicht in Quarantäne begeben. 

Trotzdem gelten für die nicht-quarantäne-pflichtigen Familien/Haushaltsmitglieder besondere Regeln:

  • Separieren Sie sich im Haushalt soweit es möglich ist von der quarantäne-pflichtigen Person. Hilfreich können z. B. Zeitfenster für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen sein. Die quarantäne-pflichtige Person sollte in Gemeinschaftsräumen wenn möglich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  • Achten Sie auf die verstärkte Einhaltung der Hygieneregeln (gründliches Händewaschen, Reinigen von Flächen, regelmäßiges Lüften) und die Einhaltung der AHA-Formel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) außerhalb des Haushaltes.

  • Empfangen Sie während der Zeit der Quarantäne in Ihrem Haushalt keinen Besuch und reduzieren Sie Ihre eigenen Kontakte auf das Notwendige.

  • Beobachten Sie Ihren eigenen Gesundheitszustand aufmerksam und nehmen Sie bei auftretenden Symptomen, die auf eine Infektion mit Covid-19 hinweisen können, Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis auf.

Weitere Information finden Sie hier:

Mein Kind ist in Quarantäne/Isolation. Darf ich als Elternteil zuhause bleiben?

Wenn Ihr Kind an COVID-19 erkrankt ist, befindet es sich in Isolation. Somit müssen alle Mitglieder des Hausstandes auch zuhause bleiben und sich in Quarantäne (krankheitsverdächtig) begeben.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Sie wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können.

Wenn Ihr Kind als Kontaktperson zu einem Covid-19-Fall in Quarantäne gesetzt wird, kann ein Elternteil zuhause bleiben, um die Versorgung des Kindes (bis zum Alter von 12 Jahren) zu gewährleisten.

Alle Details zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.

Arbeitnehmer sind verpflichtet, bei der Antragstellung mitzuwirken.

Ich bin/ mein Kind ist Kontaktperson zu einem Covid-Fall. Werden alle Kontaktpersonen getestet?

Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass es bei Infektionsfällen an Schulen nur selten Folgeinfektionen gibt, die Gefahr einer Ansteckung ist also vergleichsweise gering. Aus diesem Grund und wegen der begrenzten Test- und Laborkapazitäten werden nicht mehr alle Kontaktpersonen an Schulen getestet. Die Empfehlungen des RKI besagen ebenfalls, dass eine Testung immer eine Einzelfallentscheidung ist.

Wichtig ist: Sobald Sie Symptome entwickeln, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Gesundheitsamt auf und klären Sie ab, ob ein Testabstrich auf eine Covid-Infektion vorgenommen werden soll.

Testergebnis negativ: Warum wird die Quarantäne nicht beendet?

Das Testergebnis bietet nur eine Momentaufnahme. Insbesondere bei Vorkommen an Schulen ist der mögliche Zeitraum einer Ansteckung aufgrund des regelmäßigen engen Kontaktes häufig vergleichsweise lang. Innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person ist eine Erkrankung an Covid-19 infolge einer Ansteckung möglich. Um eine Weiterverbreitung auszuschließen, ist es daher notwendig, die Quarantäne für 14 Tage einzuhalten.

Was mache ich, wenn ich ein positives Testergebnis bekomme?

Das positive Testergebnis wird Ihnen i. d. R. vom örtlichen Gesundheitsamt oder Ihrer Hausarztpraxis mitgeteilt. Im Zuge dessen wird auch die Quarantäne angeordnet. In diesem Gespräch sollten Sie Ihre Fragen offen und direkt stellen. Für Sie und andere ist dann folgendes wichtig:

  • Auch wenn noch keine Anordnung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist: Begeben Sie sich in häusliche Isolation und halten Sie diese strikt ein. Separieren Sie sich im eigenen Haushalt von anderen Personen soweit es möglich ist. Es ist durch das Infektionsschutzgesetz verboten, Besuch zu empfangen.

  • Im Haushalt sollten Hygieneregeln genau befolgt werden: gründliches Händewaschen, Reinigen von Flächen, regelmäßiges Lüften.

  • Tragen Sie in gemeinsam genutzten Räumen in Ihrem Haushalt ggf. eine Mund-Nasen-Bedeckung.

  • Beobachten Sie Ihren gesundheitlichen Zustand genau und dokumentieren Sie ihn in einem Symptomtagebuch.
  • Nehmen Sie bei einer Verschlechterung Ihres Zustandes telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausarztpraxis bzw. außerhalb regulärer Sprechzeiten zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst auf. In Notfällen (z.B. bei Atemnot) kontaktieren Sie die 112. Weisen Sie unbedingt darauf hin, dass Sie positiv auf Covid-19 getestet sind!
  • Dokumentieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Mit wem hatten Sie in den letzten 14 Tagen anhaltend mindestens 10 Minuten direkten Kontakt mit einer Person, die sich weniger als 1,5 m zu Ihnen aufgahelten hat, vor allem in geschlossenen Räumen? Schreiben Sie die Personen und deren Kontaktdaten auf und stellen Sie diese Liste dem Gesundheitsamt in dem Landkreis, in dem Sie wohnhaft gemeldet sind zur Verfügung. Die Personen werden dann kontaktiert und informiert, dass sie Kontaktpersonen zu einem Covid-19-Fall sind. Die Kontaktdaten dürfen durch das Gesundheitsamt nicht weitergegeben und zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

Darf ich meine Kinder/Enkelkinder (zur Verpflegung) besuchen, wenn sie als Kontaktpersonen in Quarantäne sind?

Nein. Personen, die in Quarantäne gesetzt sind, dürfen keinen Besuch empfangen und auch die Häuslichkeit/ Örtlichkeit nicht verlassen.

Der Zweck der häuslichen Isolation ist, Kontakte im infektiösen Zeitraum, d.h. in der Zeit, in der eine Covid-Infektion ausbrechen und übertragen werden könnte, auszuschließen und so die Übertragungskette der Infektion zu unterbrechen. Familienmitglieder und andere Angehörige desselben Haushaltes sollten sich soweit möglich von der in Isolation befindlichen Person separieren.